1 | Geltung der Bedingungen |
1.1 | Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für alle Rechtsgeschäfte unsere, dem Vertragspartner bereits bekannt gegebenen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Unsere Vertragspartner stimmen ausdrücklich zu, dass im Falle der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch sie, im Zweifel von unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen unserer Vertragspartner von uns aus unwidersprochen bleiben. |
1.2 | Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. |
2 | Vertragsabschluss |
2.1 | Werden an uns Anbote oder Bestellungen gerichtet, so ist der Vertragspartner daran 10 Tage ab Zugang des Anbotes oder Bestellung gebunden. |
2.2 | Individualabreden über Liefervereinbarungen, Preisvereinbarungen, Eigenschaftszusicherungen und Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
2.3 | Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich angegeben sind. Wir behalten uns vor, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung des Bestellers vorzunehmen, soweit dies eine technische Verbesserung darstellt. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen, welcher Art auch immer, dürfen nicht ohne unsere schriftliche Genehmigung veröffentlicht, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. |
3 | Preise |
3.1 | Unsere Preise verstehen sich in CHF und ohne Mwst. An die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise halten wir uns 30 Tage ab Datum der Auftragsbestätigung gebunden. |
3.2 | Unser Unternehmen ist berechtigt Preise bei Veränderungen von Kalkulationsgrundlagen insbesondere bei Veränderungen von Lieferantenpreisen, Lieferkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen, Devisenkursen und dgl. entsprechend den eingetretenen Veränderungen anzupassen. |
3.3 | Die Versandkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners, die Verpackungskosten berechnen wir zum Selbstkostenpreis. |
4 | Lieferung |
4.1 | Es ist unabhängig von der Art der Übersendung, jedenfalls Aufgabe des Vertragspartners für eine ordnungsgemäße und ausreichende Transportversicherung des Kaufgegenstandes (Ware) Sorge zu tragen. |
4.2 | Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Lieferzeitangaben sind stets unverbindlich und als angenähert zu betrachten, es sei denn, es wurden ausdrücklich Fixtermine schriftlich vereinbart. |
4.3 | Bei Neukunden erlauben wir uns die ersten drei Lieferungen per Nachnahme zu senden. |
4.4 | Nachbestellungen gelten stets als neuer Auftrag. |
4.5 | Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von uns nicht zu vertretender Ereignisse, wie Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. verlängern, auch soweit die Ursache bei unseren Vorlieferanten eintritt, nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, besteht für uns sowie für den Vertragspartner das Recht, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. |
4.6 | Unser Unternehmen ist zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. |
4.7 | Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Transportversicherung, Montage oder Aufstellung u.ä. Derartige Kosten werden von uns gesondert in Rechnung gestellt. Als vereinbart gilt, dass der Vertragspartner die von uns gewählte Übersendungsart ausdrücklich genehmigt, widrigenfalls bereits im Zuge der Auftragserteilung (Bestellung) der Vertragspartner verpflichtet ist, eine entsprechende ihm genehme Übersendungsart zu bestimmen. Weiters gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Empfänger (Besteller) die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes (Ware) bereits ab dem Zeitpunkt übernimmt, als seitens unseres Unternehmens der Kaufgegenstand (Ware) an den Versender(Post, Spedition o.ä.) übergeben wird. Weiters geht die Gefahrtragung jedenfalls auf den Empfänger (Besteller) über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet. |
5 | Erfüllungsort und Gerichtstand |
5.1 | Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens. |
5.2 | Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. |
6 | Gewährleistung |
6.1 | Der Kaufgegenstand (Ware) ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels unserem Unternehmen gegenüberschriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt der Kaufgegenstand(Ware) jedenfalls als genehmigt .Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen somit jedenfalls ausgeschlossen. |
6.2 | Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Pflege und Wartung. |
6.3 | Die Gewährleistungs- und Schadenersatzfristen bestimmen sich nach dem Gesetz. |
6.4 | Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruches des Vertragspartners, ist dieser verpflichtet unserem Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, einen allfälligen Mangel vorerst zu verbessern und für den Fall dessen, dass eine Verbesserung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, den Kaufgegenstand (Ware) auszutauschen. Erst für den Fall dessen, dass im ausdrücklichen Einvernehmen auf eine Verbesserung bzw. einen Austauschverzichtet wird, gebührt dem Vertragspartner ein angemessener Preisminderungsanspruch und nur im Falle eines unbehebbaren Mangels, das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind jedoch am Vertragserfüllungsort von uns zu erbringen. Allfällige in diesem Zusammenhang anfallende Versandkosten hat der Vertragspartner zu übernehmen, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners in Fällen leichter Fahrlässigkeit und in Fällen schlichter grober Fahrlässigkeit sind ausdrücklich ausgeschlossen. Allfällige derartige Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in einem Jahr nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. |
6.5 | Allfällige Regressforderungen die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. |
6.6 | Ausgeschlossen ist jede Gewährleistung für Verbrauchsmaterial sowie bei Ausbesserungen, Reparaturen, Änderungen, Ergänzungen oder Austausch von gelieferten Gegenständen oder Teilen derselben durch Dritte oder wenn die Lagerung, der Betrieb und die Wartung nicht entsprechend den Herstellerangaben erfolgt. |
7 | Eigentumsvorbehalt |
7.1 | Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. |
7.2 | Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung überreicht werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller auf das Eigentum des Lieferers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. |
7.3 | Der Vertragspartner ist verpflichtet, Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken wie Feuer, Wasser Sturm, Diebstahl und Vandalismus zu versichern und tritt für den Versicherungsfall seine sämtlichen Ansprüche gegen den Versicherer oder Schädiger bereits jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung bereits hiermit an. |
8 | Stornogebühren – Reugeld |
8.1 | Der Vertragspartner hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reugeldes)von 50% des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, es handelt sich um eine Sonderanfertigung. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung bleiben von dieser Regelung jedoch unberührt. Für den Fall des Verzuges wird darüber hinaus eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 1% der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist jedenfalls zusätzlich zu ersetzen. |
9 | Fälligkeit des Kaufpreises, Fälligkeitsverzinsung |
9.1 | Der Kaufpreis der Ware wird, falls nicht anders vereinbart, grundsätzlich 14 Tage nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. |
9.2 | Für die Rechtzeitigkeit der Leistung des Kaufpreises ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblich. |
9.3 | Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir jedenfalls berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % jährlich zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die unserem Unternehmen entstehenden Mahn- und Inkassospesen, jedenfalls zu ersetzen. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung unserem Unternehmen einen Betrag von CHF 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von CHF 30,00,– zu bezahlen. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist jedenfalls ausgeschlossen. Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen jedenfalls nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. |
10 | Sonstiges |
| Es gilt Schweizerisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen u.a. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Bei Verbrauchergeschäften gelten darüber hinaus die jeweiligen Spezialvorschriften des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes. |
11 | Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel |
| Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. |